Internationales Waldfläche

Erläuterungen: Als Wald­flä­che gilt eine Land­flä­che von min­des­tens 0,5 Hek­tar, die von Bäu­men mit einem Be­schir­mungs­grad von min­des­tens 10% be­deckt wird und die hö­her als 5 Meter sind. Sofern diese Schwellen­werte im Wachs­tums­zy­klus er­reicht wer­den, gilt die Fläche als be­wal­det. Flächen mit Bam­bus oder Palm­en­be­wuchs, die die Schwellen­werte er­fül­len, werden ebenso ein­ge­rech­net wie Wald­we­ge, Feuer­schnei­sen oder klei­ne­re Lich­tun­gen. Nicht-städ­ti­sche Wald­flächen (Na­tur- und Er­ho­lungs­parks) so­wie Pflan­zun­gen, die keiner wei­te­ren land­wirt­schaft­lichen Nut­zung zu­zu­rech­nen sind, wer­den ein­be­zo­gen. Nicht ent­hal­ten sind dem ent­spre­chend Flä­chen, die vor­wie­gend einer land­wirt­schaft­li­chen Nut­zung die­nen oder sich in städ­tischen Parks und Gar­ten­an­la­gen be­fin­den.

Als Land­flä­che gilt die ge­sam­te Fläche eines Lan­des. Aus­ge­nom­men sind unter In­lands­ge­wäs­sern be­find­li­chen Flä­chen, na­ti­onale An­sprü­che auf Kon­ti­nen­tal­schelf und aus­schließ­li­che Wirt­schafts­zo­nen. In der Re­gel um­fasst die De­fi­ni­tion von In­lands­ge­wäs­sern grö­ßere Flüs­se und Seen.

Einheit: % der Landfläche

Datenquelle: FAOSTAT, FAO, eigene Berechnung.

Link zur Datentabelle: Waldfläche im Ländervergleich.