Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Ländern als Gliedstaaten (föderale Struktur). Sowohl die Länder, wie auch der Bund besitzen eine eigene Staatsgewalt. Die Länder sind Staaten mit eigenen Landesverfassungen, Parlamenten, Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten. Die Ausübung der Staatsgewalt ist durch das Grundgesetz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.
Die im Grundgesetz realisierte föderale Ordnung ist in der Tendenz nicht auf Trennung, sondern auf Kooperation zwischen Bund und Ländern angelegt. Das Bundesstaatsprinzip des Grundgesetzes verpflichtet Bund und Länder zu wechselseitiger Rücksichtnahme und Hilfeleistung (Grundsatz der Bundestreue beziehungsweise des bundesfreundlichen Verhaltens).
Die Bundesrepublik Deutschland ist in folgende 16 Bundesländer aufgeteilt (Abkürzung des Bundeslandes in Klammern):
- 01 Schleswig-Holstein (SH)
- 02 Hamburg (HH)
- 03 Niedersachsen (NI)
- 04 Bremen (HB)
- 05 Nordrhein-Westfalen (NW)
- 06 Hessen (HE)
- 07 Rheinland-Pfalz (RP)
- 08 Baden-Württemberg (BW)
- 09 Bayern (BY)
- 10 Saarland (SL)
- 11 Berlin (BE)
- 12 Brandenburg (BB)
- 13 Mecklenburg-Vorpommern (MV)
- 14 Sachsen (SN)
- 15 Sachsen-Anhalt (ST)
- 16 Thüringen (TH)