Siehe Bevölkerung:
Zur Bevölkerung im Sinne des GV-ISys gehören alle Personen einschließlich der Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Melderechtsbestimmungen gemeldet sind bzw. gemeldet sein sollten. Personen, die mehrere Wohnungen in Deutschland haben, zählen zur Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung.
Die Einwohnerzahlen der Gemeinden werden in GV-ISys jährlich zum 31.12. mit den endgültigen Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung aktualisiert. Ansonsten handelt es sich um vorläufige, aufgrund durchgeführter Gebietsänderungen angepasste, Ergebnisse.