Gebietsänderungen werden durch politische Entscheidungen angeordnet und im Rahmen eines Rechtsaktes beschlossen. Sie können das Gebiet einer oder mehrerer Gemeinden verändern, wenn es sich um Eingliederungen, Teilaus- und Teileingliederungen mit der Auflösung abgebender und der Neubildung aufnehmender Gemeinden handelt. Gebietsänderungen auf der den Gemeinden übergeordneten Verwaltungsebenen wie Gemeindeverband oder Landkreis verändern in jedem Falle die bestehende regionale Gliederung.
Rechtliche Grundlage sind die monatlich erscheinenden Amtlichen Gesetzes- und Verordnungsblätter bzw. Amtsblätter der Bundesländer. Grundlage für die monatliche Erstellung eines aktuellen Gebietsstandes ist eine von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder abgestimmte Arbeits- und Organisationsanweisung.