Regionales Gemeindefreie Gebiete

Gemeindefreie Gebiete existieren in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Diese Gebiete sind keiner Gemeinde zugewiesen und unterliegen im Wesentlichen der Kreisverwaltung oder dem Bundesland. Es handelt sich hierbei meistens um Staatsforste, Seen, Truppenübungsplätze und Ödland. Die gemeindefreien Gebiete werden in Schleswig-Holstein als Forstgutsbezirk, in Niedersachsen als gemeindefreier Bezirk, in Hessen als Gutsbezirk oder gemeindefreies Gebiet und in Baden- Württemberg als Gutsbezirk oder gemeindefreier Grundbesitz bezeichnet. Es ist zwischen bewohnten und unbewohnten gemeindefreien Gebieten zu unterscheiden. Die bewohnten gemeindefreien Gebiete werden in der Statistik wie selbständige Gemeinden betrachtet und zählen somit auch zum Bestand der Gemeinden.