Die Bezeichnung „Bad“ ist Bestandteil des Gemeindenamens. Gemeinden mit dem Namensteil „Bad“ sind daher alphabetisch entsprechend eingeordnet.
Die Bezeichnung „Stadt“ führen die Gemeinden, denen diese Bezeichnung nach dem bisherigen Recht zusteht oder auf Antrag von der Landesregierung verliehen wurde. Die Bezeichnung „Große Kreisstadt“ wird an kreisangehörige Gemeinden vergeben.