Die Aufteilung des deutschen Hoheitsgebietes erfolgt flächendeckend sowohl in die administrativen Verwaltungsebenen und ihre politisch festgelegten Regionaleinheiten als auch in nichtadministrative Gebietseinheiten, die ganz unterschiedlichen Zwecken dienen.
1. Administrative räumliche Abgrenzungen:
Diese werden durch den Gesetzgeber innerhalb der deutschen Verwaltungsgrenzen behördlich angeordnet, beispielsweise durch Bundes- und Landesregierungen sowie durch untergeordnete Kommunalverwaltungen. Sie werden unter dem Begriff Regionaleinheiten (Land, Regierungsbezirk, Kreis (Kreisfreie Stadt und Landkreis), Gemeindeverband, Gemeinde) oder Administrative Gebietseinheiten zusammengefasst und bezeichnen geographische Gebiete mit Verwaltungsbehörden, die hoheitliche Aufgaben innerhalb ihres gesetzlichen und institutionellen Rahmens wahrnehmen.
2. Nichtadministrative räumliche Abgrenzungen:
Hierbei handelt es sich um Raumeinheiten, die als funktionsräumliche Gebiete in der Landes- und Raumplanung eingesetzt werden, wie „Grad der Verstädterung“, „Raumordnungsregionen“, „Verdichtungsräume“ oder die als raumtypisierte Gebiete Siedlungs- und Verflechtungsstrukturen oder Marktgebiete abbilden (wie BIK-Regionen). Diese und weitere werden unter dem Begriff der nichtadministrativen Gebietseinheiten zusammengefasst.