Publikation
Sozioökonomische Grunddaten für die zwölf neuen EU-Mitgliedsstaaten, Deutschland und die Bundesländer
Datum 10. Mai 2011
Ab dem 1. Mai 2011 ist die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit für fast alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtend. Damit steht der deutsche Arbeitsmarkt nahezu jedem Unionsbürger offen, sämtliche rechtlichen Begrenzungen entfallen. Für die Bürger Bulgariens und Rumäniens enden die Einschränkungen erst am Jahresende 2013.