Bevölkerung Erwerbstätigkeit älterer Menschen

Die Lage von älteren Menschen auf dem Arbeits­markt hat sich in den vergangenen Jahren erheblich gewandelt. Die Erwerbs­beteiligung der 60- bis 64-Jährigen nahm so stark zu wie in keiner anderen Alters­gruppe: Sie hat sich in den letzten zehn Jahren von 53 % (2014) auf 67 % (2024) gesteigert. Aber auch jenseits des Renten­eintritts­alters hat sich der Anteil der Erwerbs­tätigen in kurzer Zeit stark erhöht. 2014 arbeiteten die 65- bis 69-Jährigen noch zu 14 %. Im Jahr 2024 lag der Anteil bei 21 %.

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Männer und Frauen unterscheiden sich in ihrer Erwerbs­tätigkeit auch im fort­geschrittenen Alter: Während 2024 von den 60- bis 64-jährigen Männern 70 % erwerbstätig waren, waren es bei den Frauen nur 59 %. Bei den 65- bis 69-Jährigen gingen 25 % der Männer, aber nur 18 % der Frauen einer Erwerbs­tätigkeit nach.

Faktoren für die Verlängerung des Erwerbslebens

Ein Grund für den Anstieg der Zahl der Erwerbs­tätigen ab 65 Jahren ist, dass sich die gesetzlichen Rahmen­bedingungen für den Renten­eintritt geändert haben. Seit 2012 wird das gesetzliche Renten­eintrittsalter in Deutschland stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Daher ist künftig mit einer weiteren Zunahme der Erwerbs­tätigkeit von älteren Menschen zu rechnen. Zum anderen ist das Bildungs­niveau kontinuierlich gestiegen, und höhere Bildungs­abschlüsse gehen oft mit einer längeren Teilnahme am Erwerbs­leben einher. So waren 2024 Hoch­qualifi­zierte in der Alters­gruppe der 60- bis 64-Jährigen mit einer Erwerbs­tätigen­quote von 76 % deutlich häufiger am Erwerbs­leben beteiligt als Gering­qualifizierte (53 %).

Bedeutung der Erwerbstätigkeit im Alter

Arbeiten im Renten­alter kann zum einen bedeuten, länger aktiv am gesell­schaft­lichen Leben teil­zuhaben, und zum anderen einer drohenden Alters­armut entgegen­zuwirken. Für rund 41 % der Erwerbs­tätigen ab 65 Jahren war die ausgeübte Tätigkeit die vor­wiegende Quelle des Lebens­unterhalts. Damit gab es 2024 in Deutschland 715 000 Personen, die im Renten­alter über­wiegend vom eigenen Arbeits­einkommen lebten. Für die Mehrheit der Erwerbs­tätigen ab 65 Jahren war dieses Ein­kommen aber ein Zu­verdienst. Sie lebten in erster Linie von ihrer Rente beziehungs­weise ihrem Vermögen (56 %).

Für Selbstständige und mithelfende Familienangehörige gibt es keine bindende Regel­alters­grenze. Deshalb gewinnt diese Erwerbs­form mit zuneh­mendem Alter an Bedeutung: 32 % der Erwerbs­tätigen ab 65 Jahren waren selbstständig oder mithelfende Familienangehörige. Damit lag der Anteil wesentlich höher als in der Alters­klasse der 60- bis 64-Jährigen (12 %) und fast dreimal so hoch wie im Durch­schnitt aller Erwerbstätigen (9 %).

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