Definition:
Der Indikator zeigt den Anteil der von Frauen besetzten herausgehobenen Führungs- und Leitungspositionen in der Justiz (Richterschaft und Staatsanwaltschaft) an den Landes- und Bundesgerichten, erfasst durch die Personalstandstatistik zum Stichtag 30. Juni eines Berichtsjahres. Als Führungspositionen werden die Ämter von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten angesehen, die mindestens in der Besoldungsgruppe R 3 bis R 10 (nach Bundes- beziehungsweise Landesbesoldungsordnung) eingestuft sind. Bundesgerichte werden ohne Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts ausgewiesen.
Detaillierte Daten enthält diese Tabelle.