Gleichstellungsindikatoren Gender Pension Gap

Definition:
Der Gender Pension Gap wird auch als „geschlechts­spezifische Altersvorsorge­lücke“ oder „Rentenlücke“ bezeichnet. Der Indikator beschreibt den relativen Unterschied der Alterssicherungs­einkommen von Männern und Frauen ab 65 Jahren. Er gibt an, um wie viel Prozent die durchschnittlichen Alters­einkünfte von Frauen höher (negativer Wert) oder niedriger (positiver Wert) sind als die von Männern.

Zu den Alterseinkünften können Alters- und Hinterbliebenen­renten und -pensionen sowie Renten aus individueller privater Vorsorge zählen. Da die Hinterbliebenen­rente/-pension von der Erwerbstätigkeit des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin abhängt, kann je nach Zweck dieses Alterseinkommen bei der Berechnung des Gender Pension Gaps ausgenommen werden. Hierdurch wird das geschlechts­spezifische Gefälle ausschließlich basierend auf den eigenständigen Leistungen dargestellt (siehe z. B. die Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik für das BMFSFJ).

Zu beachten ist, dass beim Gender Pension Gap die einzelne Person betrachtet wird und nicht der Haushalt als ökonomische Einheit. Rückschlüsse auf die tatsächliche Versorgungslage der älteren Frauen lassen sich vom Gender Pension Gap dementsprechend nicht ableiten.

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