Gleichstellungsindikatoren Gleichstellungsindex der obersten Bundesbehörden

Definition:
Der Gleichstellungsindex wird jährlich vom Statistischen Bundesamt im Auftrag des Bundes­ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt. Er bildet jährlich den Stand zum 30. Juni ab und misst die Fortschritte in Bezug auf die Teilhabe von Frauen an Führungs­positionen in den obersten Bundesbehörden. Im Bundes­gleichstellungs­gesetz (BGleiG) wurde das Ziel verankert, bis Ende 2025 die gleich­berechtigte Teilhabe (d. h. "annähernd numerische Gleichheit") von Frauen in Führungs­positionen in der Bundesverwaltung zu erreichen. Die Ergebnisse enthalten keine Daten der Deutschen Bundesbank, da dort gegenüber den übrigen obersten Bundesbehörden abweichende Strukturen in den Führungs­positionen bestehen.

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Detaillierte Daten enthält der Gleichstellungsindex.