Gleichstellungsindikatoren Frauenanteil in Parlamenten

Definition:
Der Indikator bemisst den Frauenanteil in ausgewählten nationalen Parlamenten. Dargestellt wird der Anteil der Mandats­trägerinnen im Bundestag, in den Landes- und Kreistagen der Landkreise sowie in den Stadträten von kreisfreien Städten.

Landesparlamente sind in den Flächenländern die Landtage sowie in den Stadtstaaten das Abgeordneten­haus (Berlin) beziehungsweise die Stadt­bürgerschaften (Hamburg und Bremen). Als Hilfsindikator für die Kreistage beziehungsweise die Stadträte der kreisfreien Städte werden in den Stadtstaaten die Mandate in der Stadt­bürgerschaft Bremen, der Stadtverordneten­versammlung Bremerhaven sowie die Mandate in den Bezirks­(verordneten)­versammlungen (Hamburg und Berlin) einbezogen.

Gezählt wurden die bei der letzten Wahl gewählten Vertreterinnen (Stand 15. November 2023). Nachrückerinnen wurden nicht berücksichtigt.

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Detaillierte Angaben zu Mandaten in Bundes- und Landesparlamenten sowie zu Mandaten in den kommunalen Vertretungen finden Sie im Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.