Definition:
Der Indikator bemisst den Frauenanteil in ausgewählten nationalen Parlamenten. Dargestellt wird der Anteil der Mandatsträgerinnen im Bundestag, in den Landes- und Kreistagen der Landkreise sowie in den Stadträten von kreisfreien Städten.
Landesparlamente sind in den Flächenländern die Landtage sowie in den Stadtstaaten das Abgeordnetenhaus (Berlin) beziehungsweise die Stadtbürgerschaften (Hamburg und Bremen). Als Hilfsindikator für die Kreistage beziehungsweise die Stadträte der kreisfreien Städte werden in den Stadtstaaten die Mandate in der Stadtbürgerschaft Bremen, der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven sowie die Mandate in den Bezirks(verordneten)versammlungen (Hamburg und Berlin) einbezogen.
Gezählt wurden die bei der letzten Wahl gewählten Vertreterinnen (Stand 4. März 2025). Nachrückerinnen wurden nicht berücksichtigt.
Detaillierte Angaben zu Mandaten in Bundes- und Landesparlamenten sowie zu Mandaten in den kommunalen Vertretungen finden Sie im Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.