75 Jahre Grundgesetz Erbschaften und Schenkungen

Durch Erbschaften oder Schenkungen können Privatvermögen und Betriebsvermögen übertragen werden. Im Jahr 2022 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 101,4 Milliarden Euro veranlagt. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde im Jahr 2022 auf 11,4 Milliarden Euro festgesetzt und stieg damit zum fünften Mal in Folge.

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Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise enthält die Pressemitteilung sowie der Statistische Bericht Statistik über die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2022.