Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können, erhalten die Grundsicherung.
Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können, erhalten die Grundsicherung.