75 Jahre Grundgesetz Inobhutnahmen

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind die Jugendämter nach dem Kinder- und Jugendhilferecht berechtigt und verpflichtet, in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen Minderjährige in staatliche Obhut zu nehmen. Im Jahr 2022 gab es 66 400 solcher Inobhutnahmen. Sie können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden.

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Detaillierte Ergebnisse stehen in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchbegriff Vorläufige Schutzmaßnahmen (22523) bereit. Ausführliche Daten zum Thema bietet die Themenseite Kinderschutz und Kindeswohl im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.