75 Jahre Grundgesetz Kindeswohlgefährdung

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. Die Zahl solcher Fälle ist in den vergangenen zehn Jahren gestiegen.

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Weitere Ergebnisse stehen in der Datenbank GENESIS-Online in den Tabellen 22518 bereit. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf der Themenseite Kinderschutz und Kindeswohl.