Bürokratiekosten Belastungs­barometer

Gradmesser für die amtlichen Statistikpflichten der Wirtschaft

Untersuchungsgegenstand

Das Belastungsbarometer misst die jährliche Bürokratiebelastung der Wirtschaft durch amtliche Statistiken. Dadurch leistet es einen wichtigen Beitrag, um die nach wie vor hohe „gefühlte“ Statistikbelastung realistisch abzubilden. Zum Stand 01.01.2024 liegt die Gesamtbelastung durch amtliche Statistikpflichten bei 324 Millionen Euro. Damit sind deutlich unter 1 % der Bürokratiekosten der Unternehmen in Deutschland auf das Ausfüllen einer amtlichen Statistik zurückzuführen.

Gegenstand des Belastungsbarometers sind alle auf bundesrechtlichen Regelungen beruhenden und mit Auskunftspflicht belegten Erhebungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Das Belastungs-barometer wird einmal jährlich berechnet und veröffentlicht.

Ziel des Barometers ist es, die rein rechtlich verursachten Belastungsänderungen abzubilden. Konjunkturelle Effekte werden dabei ausgeblendet. Auf diese Weise stellt das Belastungsbarometer die direkten Auswirkungen des gesetzgeberischen Handelns auf die Belastung der Auskunftspflichtigen dar. Der wichtige Beitrag der Unternehmen zur amtlichen Statistik wird so sichtbar gemacht.

Die Werte sind so lange Schätzwerte, bis die Umsetzung der Gesetzesänderung gemessen wird. Die Messung erfolgt in der Regel zwei Jahre, nachdem die Änderung in Kraft getreten ist, damit die neuen Regelungen in der Praxis von den Unternehmen schon routiniert umgesetzt werden und der Aufwand durch Einarbeitung in die neue Verpflichtung minimiert wird. Die Ergebnisse der Nachmessungen fließen in den Indexwert ein.

Methodische Aspekte

Das Belastungsbarometer wurde erstmals für das Jahr 2006 ermittelt. Es stellt einen Subindex zum Bürokratiekostenindex (BKI) dar. Um einen Gleichlauf mit diesem zu erreichen, wurde der Stichtag für das Belastungsbarometer ebenfalls auf den 1. Januar 2012 gesetzt. Daher nimmt es zu diesem Zeitpunkt auch den zentralen Wert von 100 Indexpunkten an.

Ergebnisse

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Die TOP 5 der aufwändigsten Statistiken für die Wirtschaft sind

  • die Erhebung zum "Extrahandel (Warenverkehr mit Drittländern) – Einfuhr und Ausfuhr",
  • die Erhebung zum "Intrahandel (Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten) – Eingang und Versendung",
  • der "Monatsbericht einschl. Auftragseingangserhebung für Betriebe im Bereich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden",
  • die "Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich" und
  • die "Produktionserhebung im Bereich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden".

Über die Online-Datenbank des Erfüllungsaufwands (OnDEA) können auch die Belastungsparameter von weiteren Erhebungen eingesehen werden.

Empfundene Belastung

Auf den ersten Blick ist der Begriff "Bürokratie" bei vielen Menschen negativ belegt. "Bürokratieabbau" bedeutet eine Ersparnis von Zeit und Kosten. Warum schafft man dann die Bürokratie nicht gänzlich ab? Bürokratie verhindert Willkür und sorgt für Gleichbehandlung und Sicherheit. Die Bürokratiekostenmessung trägt neben der eigentlichen Erkenntnis somit auch zur Objektivierung der öffentlichen Diskussion und der politischen Arbeit der Bundesregierung bei. Weniger als 1 % der Bürokratiekosten von Unternehmen ist auf die amtliche Statistik zurückzuführen. Trotzdem fordern Unternehmen und Verbände immer wieder den Abbau von Statistikpflichten.

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Dies könnte daran liegen, dass die Bearbeitungszeit pro Fall bei den Statistikpflichten oft höher ist als bei anderen Informationspflichten. Bei diesen ist der Anteil der Bearbeitungszeit unter 30 Minuten mehr als doppelt so hoch wie bei den Berichtspflichten der amtlichen Statistik. Die meisten Unternehmen und Betriebe benötigen für die Bearbeitung der Statistik zwischen 30 Minuten und 2 Stunden. Dadurch wird die Belastung subjektiv sehr hoch empfunden, auch wenn die Gesamtbelastung der Statistik im Vergleich zu den Bürokratiekosten sehr gering ist.

Insbesondere kleine (10 bis 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und kleinste (1 bis 9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) Unternehmen äußern häufig ihren Unmut, da sie in der Regel im Gegensatz zu größeren, insbesondere aber Großunternehmen, weniger Ressourcen für zweckfremde Tätigkeiten haben. Große Unternehmen haben an vielen bürokratischen Pflichten auch ein unternehmerisches Eigeninteresse und setzen unter anderem deshalb ohnehin extra Verwaltungsmitarbeiter oder –abteilungen ein, die häufig die Statistikmeldungen übernehmen. Für kleinere Unternehmen gilt dies nicht oder in kleinerem Umfang, so dass jede einzelne zusätzliche Pflicht bzw. jeder zusätzliche Zeitaufwand eine große Belastung bedeuten kann. Eine Erhebung mit einem Zeitaufwand von 30 Minuten im Jahr kann in diesem Kontext schon als großes Ärgernis oder auch als große Belastung empfunden werden.

Aktualisierung der Datenbasis

In den Jahren 2018 bis 2022 wurde eine freiwillige Befragung zu Zeitaufwand und Kosten durch Statistikpflichten für die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder durchgeführt. Dadurch kann eine umfassend aktualisierte Datenbasis über die Belastung von Unternehmen aus Informationspflichten der amtlichen Statistik bereitgestellt werden. Vorgehensweise, erste Ergebnisse und zentrale Erkenntnisse werden im Projektbericht und dessen Anhang umfassend erläutert. Ergänzend dazu enthält der WISTA-Artikel "Datenaktualisierung des Belastungsbarometers: aktuelle Zahlen zu Bürokratiekosten durch amtliche Statistiken" sämtliche Aktualisierungen einschließlich der im Projektbericht noch fehlenden Erhebungen.

Tabelle zum Belastungsbarometer

Belastungsbarometerindex; 2012 = 100
JahrIndexwert
202497,0
202396,2
202294,8
202194,8
202095,3
201995,4
201895,6
201789,5
201689,5
201593,4
201493,2
201399,5
2012100,0
2011102,4
2010102,6
2009104,6
2008116,8
2007119,2
2006124,0

Stand 13. August 2024

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