Als Erfüllungsaufwand bezeichnet man alle Kosten, welche den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der Verwaltung durch die Befolgung von Gesetzen entstehen. Da sich Unternehmen, Behörden und die Bevölkerung stehts an eine große Zahl von Vorschriften halten müssen spricht man auch von der (insgesamten) bürokratischen Belastung welche der Staat ihnen auferlegt. Als methodische Grundlage zur Ermittlung bürokratischer Belastungen dient das Standardkosten-Modell (SKM). Es wurde ursprünglich für die Darstellung der Aufwände aus Informationspflichten entwickelt. Relevant für dieses international standardisierte Verfahren sind die für die Erfüllung der Pflicht benötigte Zeit und die dabei entstandenen Zusatzkosten der Betroffenen.
Zur Ermittlung des Erfüllungsaufwands wird also gemessen, welche Kosten durch die Befolgung von Gesetzten entstehen. Müssen Unternehmen oder Behörden etwa Personal einstellen um vom Gesetzgeber geforderte Formulare auszufüllen, ist dies ebenso Erfüllungsaufwand, wie wenn beispielsweise Fabriken neue Luftfilter einbauen müssen um Vorschriften zum Umweltschutz zu erfüllen, oder wenn Bürgerinnen und Bürger sich Zeit für einen Amtstermin nehmen müssen.
Für die Ermittlung des Erfüllungsaufwands der Normadressaten Wirtschaft und Verwaltung werden standardisierte Lohnkostensätze verwendet. Diese sind im Leitfaden nach Qualifikationsniveau und Wirtschaftsklassifikationen beziehungsweise Hierarchieebenen gegliedert, wodurch die Berechnung des Erfüllungsaufwands konkreter Branchen beziehungsweise Verwaltungsebenen akkurater durchgeführt werden kann.
Die hinterlegten Lohnkostensätze basieren auf der Verdienststrukturerhebung (VSE) 2018 und der Arbeitskräfteerhebung (AKE) 2016 zusammen mit den Wachstumsraten der Bruttoverdienste des Sachverständigenrates. Eine Aktualisierung findet im Vierjahresrhythmus statt und wurde zuletzt zum Jahresbeginn 2022 vorgenommen.
Der Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger wird hingegen nicht in Geld, sondern in der benötigten Zeit gemessen und angegeben.
Möchte man berechnen wie hoch die Kosten (der Erfüllungsaufwand) sind, die ein neues Gesetz verursacht, betrachtet man zunächst, wie viele Normadressaten (Unternehmen, Verwaltungen etc.) hiervon betroffen sind - Anzahl der Betroffenen. Dann betrachtet man, wie hoch der anfallende Aufwand ist dem Gesetz Folge zu leisten - entstehende Kosten pro Fall. Zuletzt benötigt man noch die Information, wie oft im Jahr die Betroffenen (Unternehmen, Behörden etc.) Aufwand durch die Befolgung des neuen Gesetzes entsteht - Anzahl der Fälle. Wenn also ein neues Gesetz z.B. vorschreiben würde, dass alle Chemiefabriken (Anzahl der Betroffenen) in Deutschland vierteljährlich (Anzahl der Fälle) einen Umweltbericht (Kosten pro Fall) an das Umweltbundesamt senden müssten, dann wäre die Berechnung des Erfüllungsaufwands: Anzahl der Betroffenen mal Kosten pro Fall (Personalkosten, Sachkosten etc.) mal Fälle pro Jahr.
Der Erfüllungsaufwand, der durch neu erlassene Gesetze und Vorschriften entsteht, wird sowohl im Vorfeld mit Hilfe einer sogenannten Ex-ante-Schätzung geschätzt und etwa 5 Jahre nach Inkrafttreten der Regelung nachgemessen.