Bürokratiekosten Wie ist ein Evaluierungsbericht aufgebaut?

Der Aufbau eines Evaluierungsberichts hängt stark vom Gegenstand der Evaluierung und ihrer konkreten Durchführung ab. Grundsätzlich bietet es sich an, zuerst den Evaluierungsgegenstand (das Regelungs-vorhaben und die dadurch entstandenen Änderungen) zu beschreiben. Auch das Ziel des Regelungsvor-habens sollte benannt werden, da die Evaluierung prüft, ob dieses Ziel erreicht worden ist. Hierfür bietet es sich an, die relevanten Informationen aus der Begründung des Gesetzentwurfs zu entnehmen. Da-nach sollte das Vorgehen der Evaluierung beschrieben werden. Ist ein Wirkmodell erstellt worden, kann dieses in den Evaluierungsbericht übernommen und anhand des Wirkmodells der Evaluierungsbericht aufgebaut werden. Die angewandte Methodik inklusive verwendeter Indikatoren und Daten sollte näher beschrieben werden, bevor die Analyse beginnt. Die Analyse hängt stark von der eingesetzten Methodik ab: Qualitative Inhaltsanalysen von Stellungnahmen sowie die Auswertungen von quantitativen Befragungen oder Statistiken – die Analysemöglichkeiten sind vielfältig. Im Anschluss sollten die Ergebnisse der Analyse in einen größeren Kontext eingebettet und bewertet werden. Handlungsempfehlungen oder -optionen bieten sich an, um Anpassungsbedarfe zu identifizieren. Bei einer externen Evaluierung muss das Ressort zu den Handlungsempfehlungen eine Stellungnahme abgeben, die ebenfalls dem Evaluierungsbericht beizufügen ist.