Bürokratiekosten Wie kann der Erfüllungsaufwand bei einer Evaluierung berücksichtigt werden?

Haben Regelungsvorhaben Entlastungen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen oder der Verwaltung zum Ziel, so kann der Erfüllungsaufwand bei der Evaluierung berücksichtigt werden. Der Erfüllungsaufwand, der einen Teil der Kosten von Gesetzen oder Verordnungen darstellt, kann aber auch grundsätzlich für Evaluierungen genutzt werden. So können die durch ein Gesetz oder eine Verordnung entstandenen Belastungen in ein Verhältnis zur Wirkung gesetzt werden. Vor allem die Ergebnisse der Nachmessung des Erfüllungsaufwands sind hier dienlich, da sie die zuvor geschätzten Belastungsänderungen in der Praxis überprüfen. Während der Planung einer Evaluierung sollte geprüft werden, ob die Nachmessung und Evaluierung verzahnt und die Daten gebündelt abgefragt werden können. Oftmals werden bei einer Evaluierung und einer Nachmessung Betroffene befragt. Eine doppelte Befragung von zum Beispiel Unternehmen kann somit vermieden werden.