Die Planung beginnt mit der Festlegung der zu erhebenden Parameter für die Evaluierung im Gesetzentwurf. Dies dient dazu, dass mit Inkrafttreten für die Evaluierung notwendige Daten gesammelt werden können. Dafür muss das zuständige Ministerium bereits Angaben im Gesetzentwurf machen, bis wann und wie die Evaluierung durchgeführt wird.