Bürokratiekosten Zu welchem Zeitpunkt muss der Erfüllungsaufwand geschätzt werden?

Ein Ressort sollte zu Beginn der Ressortabstimmung in seinem Gesetzesentwurf mindestens vorläufige Angaben zum Erfüllungsaufwand machen. Es empfiehlt sich also ausgewählte Betroffene, die eventuell bei der Ausgestaltung des Vorhabens mitgewirkt haben, vor der Beteiligungsphase nach den erwarteten Erfüllungsaufwänden zu befragen.


Eine Konkretisierung oder Vervollständigung der Schätzung kann im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung vorgenommen werden. Die Rückmeldungen erfolgen aber oft erst zu einem Zeitpunkt, an dem die Prüfung der Gesetzesfolgen durch den Nationalen Normenkontrollrat bereits läuft.