Der Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung erläutert die Methodik und beschreibt die Arbeitsschritte zur Erstellung einer Ex-ante-Schätzung. Ein Regelungsvorhaben kann neue Pflichten festlegen (Belastung), bestehende Pflichten abändern (Be- oder Entlastung) oder Pflichten außer Kraft setzen (Entlastung). Erfüllungsaufwand kann dabei regelmäßig oder einmalig anfallen und wird getrennt für die Normadressaten Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung bestimmt.
Im ersten Schritt werden auf Basis des Regelungsvorhabens alle Vorgaben, die zur Änderung des Erfüllungsaufwands führen, identifiziert. Dazu werden für jeden Normadressaten, die Bürgerinnen und Bürgern, die Wirtschaft und die Verwaltung die verursachende Rechtsnorm und die Vorgabe aufgeschrieben.
Beispiele für die Befolgung von Vorgaben:
- Aufwand für die Ermittlung und Weitergabe von Informationen (z. B. Kennzeichnungen, Anträge, Dokumentationen etc.)
- Stilllegen und Ersetzen veralteter Technik, die aufgrund neuer Grenzwerte gesetzliche Standards nicht mehr erfüllt
Im zweiten Schritt sind je Vorgabe die Fallzahlen und Kosten pro Fall und Jahr zu ermitteln. Sowohl Personal- als auch Sachkosten sind dabei relevant. Es wird bei der Schätzung von normenkonformen und normaleffizienten Verhalten ausgegangen. Bei der rechtlichen Änderung bereits geltender Vorgaben, können in der Online-Datenbank des Erfüllungsaufwands (OnDEA) hinterlegte Kosten eine Orientierung geben. Standardisierte Zeitaufwände für einzelne Tätigkeiten sowie Lohnkosten sind im Leitfaden Erfüllungsaufwand hinterlegt. Statistiken, die Befragung von Betroffenen und Internetrecherchen sind weitere häufig genutzte Quellen zur Bestimmung von Fallzahlen und Kosten. Die tatsächliche Berechnung des Erfüllungsaufwands pro Vorgabe übernehmen die Instrumente ERBEX beziehungsweise E-Gesetzgebung (Erfüllungsaufwand = (Fallzahl x Zeitaufwand x Lohnkosten) + (Fallzahl x Sachkosten)).
Wissenschaftliche Genauigkeit ist bei der Schätzung nicht erforderlich. Es kommt vielmehr darauf an, den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern sowie der Öffentlichkeit mit angemessenem Aufwand ein realitätsnahes Bild der zu erwartenden Be- und Entlastungen zu geben.
Im letzten Schritt wird der ermittelte Erfüllungsaufwand je Normadressat im Vorblatt des Regelungsvorhabens unter Punkt E wie Erfüllungsaufwand dokumentiert. Im Begründungsteil des Entwurfs können die einzelnen Vorgaben und Kostentreiber näher erläutert werden. Diese Angaben helfen dem Nationalen Normenkontrollrat bei seiner späteren Prüfung der Schätzung. Nach dem Kabinettsbeschluss eines Regelungsvorhabens veröffentlicht das Statistische Bundesamt den damit verbundenen Erfüllungsaufwand in OnDEA.
Unterstützung bei der Erfüllungsaufwandsschätzung durch das Statistische Bundesamt
Bei Bedarf unterstützt das Dienstleistungszentrum der Bundesregierung für Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung die Bundesministerien, den Bundestag und den Bundesrat kostenlos bei der Durchführung der Ex-ante-Schätzung des Erfüllungsaufwands. Hier kann es sich um die Recherche einzelner Fallzahlen handeln, die methodische Prüfung einer durch das Ressort durchgeführten Schätzung oder auch um die vollständige Ermittlung des Erfüllungsaufwands für ein Regelungsvorhaben. Das zuständige Bundesministerium entscheidet dann welche Informationen es in Vorblatt und Begründung des Regelungsentwurfs übernimmt.
Haben Sie in Ihrer Tätigkeit für Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat Beratungsbedarf? Dann kontaktieren Sie uns gern über erfuellungsaufwand@destatis.de.
Auf Basis des Referentenentwurfs, gegebenenfalls auch einer Synopse, Kontaktinformationen zu Experten, die wir zu dem Thema befragen können und einer Angabe, bis wann Sie die Schätzung benötigen, führen wir gerne Ihre Ex-ante-Schätzung durch! Um Ihnen als Ressort die Arbeit zu erleichtern, entspricht die Zulieferung des Statistischen Bundesamtes den Anforderungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO) zur Darstellung des Erfüllungsaufwands im Referentenentwurf. Wenn dies erwünscht ist, können wir Schätzergebnisse auch direkt mit eNorm in den Entwurf übertragen.