Bürokratiekosten Gebühren

Gebühren sind nach § 3 Abs. 4 Bundesgebührengesetz (BGebG) Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Amtshandlung) erhoben werden. Das Gebührenrecht sieht nach § 11 BGebG mit den Fest-, Zeit- oder Rahmengebühren drei Gebührenarten vor. Während bei Festgebühren für eine Verwaltungsleistung ein allgemeingültiger Gebührensatz verlangt wird, bestimmt sich die Gebührenhöhe bei Zeitgebühren stets nach dem im Einzelfall angefallenen Zeitaufwand für die erbrachte Leistung. Insbesondere bei häufig vorkommenden Gebührentatbeständen verursachen Festgebühren den geringsten Verwaltungsaufwand, da die Gebührenhöhe direkt aus der Verordnung entnommen werden kann. Gleichzeitig gewährt die Festgebühr den Gebührenschuldnern frühzeitig ein hohes Maß an Transparenz über die anfallenden Kosten. Rahmengebühren bewegen sich je nach Aufwand zwischen einer rechtlich festgelegten Ober- und Untergrenze und erfordern in der Anwendung ein der Zeitgebühr entsprechendes Abrechnungs- und Dokumentationsverfahren. Unregelmäßig oder in schwankender Höhe anfallende Auslagen, die nicht in die Gebühr einzurechnen sind, wie beispielsweise Dienstreisen, werden ergänzend für alle Gebührenarten erhoben.