Als Erfüllungsaufwand bezeichnet man den Zeitaufwand und die Kosten, welche den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und der Verwaltung in Deutschland durch die Befolgung von Gesetzen entstehen. Die Zeit, die zur Anfertigung einer Steuererklärung benötigt wird, ist dabei genauso Erfüllungsaufwand, wie die Sach- und Personalkosten, die Unternehmen entstehen, wenn diese aufgrund eines Gesetzes beispielsweise neue Luftfilter in Fabrikschornsteine einbauen müssten. Im Abschnitt zum Erfüllungsaufwand finden Sie Informationen, wie dieser berechnet wird und Grafiken zur Veränderung des Aufwands in den vergangenen Jahren.
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