Justiz und Rechtspflege Aufklärungsquote

Die Aufklärungs­quote bezeichnet den Anteil der aufgeklärten an allen polizeilich registrierten Fällen. Eine Straf­tat gilt in der Terminologie der Polizeilichen Kriminal­statistik als aufgeklärt, wenn mindestens ein namentlich bekannter Tat­verdächtiger ermittelt werden konnte.