Justiz und Rechtspflege Verurteilte

Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Straf­recht Freiheits­strafe, Straf­arrest oder Geld­strafe verhängt wurde. Auch Verurteilte, deren Straf­tat nach Jugend­strafrecht mit Jugend­strafe, Zucht­mitteln oder Erziehungsmaß­regeln geahndet wurde, sind Teil dieser Gruppe. Verurteilt werden können nur Personen, die im Zeit­punkt der Tat strafmündig, das heißt 14 Jahre oder älter, waren.