Justiz und Rechtspflege Gerichtsverfahren

Innerhalb der amtlichen Rechts­pflege­statistiken gibt es verfahrens- und personen­bezogenen Statistiken:

Zu den verfahrens­bezogenen Statistiken zählen alle Justiz­geschäfts­statistiken, die statistische Daten in Zivil­sachen erfassen, in Familien­sachen, in Straf- und Bußgeld­verfahren, in Ermittlungs­verfahren und Verfahren nach dem Ordnungs­widrigkeiten­gesetz bei den Staats­anwalt­schaften, in der Verwaltungs­gerichtsbarkeit, in der Finanz­gerichts­barkeit, in der Arbeits­gerichtsbarkeit sowie in der Sozial­gerichts­barkeit.

Personen­bezogene Statistiken der Rechts­pflege sind die Straf­verfolgungs­statistik, die Straf­vollzugs­statistik und die Statistik zur Bewährungs­hilfe. Die Länder­ergebnisse dieser Statistiken stellt das Statistische Bundesamt auf Grund­lage des § 3 Abs. 3 BStatG (Bundes­statistik­gesetz) zusammen und publiziert diese.

Verwaltungsgerichte

Die Verwaltungs­gerichte entscheiden Streitigkeiten auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Zur verwaltungs­gerichtlichen Zuständigkeit gehören zum einen Streitigkeiten zwischen dem Bürger und einer Verwaltungs­behörde und zum anderen Streitigkeiten zwischen den Trägern der öffentlichen Verwaltung selbst. Die Justiz­geschäfts­statistik der Verwaltungs­gerichte wird als Verfahrens­erhebung seit 1983 durchgeführt. Statistischen Daten werden über Verfahren und Anträge bei allen Verwaltungs­gerichten erhoben. Rechtsgrundlage der Erhebung ist die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungs­gerichtsbarkeit (VwG-Statistik).

Zivilgerichte

Zu Zivilsachen treffen die Amts-, Land- und Oberlandes­gerichte die Entscheidungen innerhalb der ordentlichen Gerichts­barkeit der Länder. Zivil­gerichts­verfahren sind in der Regel öffentlich. Sie sind bürgerliche Rechts­streitigkeiten, d. h. von Privat­personen unter­einander (natürlichen Personen und/oder juristischen Personen). Dies können beispielsweise Streitig­keiten aus Miete, Kauf, Werk­vertrag (z. B. Bausachen) oder Schadens­ersatz­klagen (z. B. nach Verkehrs­unfall) sein. Zu den Zivil­prozess­sachen der seit 1986 durch­geführten Verfahrens­erhebung veröffentlicht das Statistischen Bundesamt regelmäßig die Ergebnisse.

Staatsanwaltschaften

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungs­arbeit prüft die Staats­anwaltschaft in Straf­sachen die Grundlage dieser Ermittlungs­arbeit. Sie prüft, ob die Beweise für die Täterschaft eines Beschuldigten ausreichend sind. Daraufhin kann sie beim Strafgericht Anklage erheben. Das Straf­gericht prüft dann die vorgelegten Beweis­mittel und entscheidet, ob ein straf­gerichtliches Haupt­verfahren (Strafgerichtsstatistik) eröffnet und der Beschuldigte angeklagt wird. Die Staats­anwaltstatistik, welche als Verfahrens­statistik seit 1981 geführt wird, beschreibt die Tätigkeiten der Staats- und Amtsanwalt­schaften. Teilweise weist sie auch ausgewählte Sach­gebiete nach. Sie enthält jedoch weder Angaben zum Delikt noch persönliche Angaben zu den Beschuldigten.

Familiengerichte

Zu streitigen Familien­sachen werden Entscheidungen der Länder innerhalb der ordentlichen Gerichts­barkeit von den Amts- und Oberlandes­gerichten getroffen. Statistisch erfasst werden Ehesachen, insbesondere Scheidungs­sachen, Scheidungs­folgesachen, Kindschafts­sachen, andere Familien­sachen sowie Lebenspartner-schafts­sachen. Zu den Scheidungs­folgesachen gehören u.a. das Sorge- und Umgangs­recht für Kinder, die Regelung über den Versorgungs­ausgleich oder der Unterhalt für Kinder und Ehegatten.

Erfasst werden aber auch andere Gegenstände, wie beispielsweise Maßnahmen nach dem Gewalt­schutz­gesetz oder Adoptions­sachen. Die Verfahren vor dem Gericht werden im Rahmen der Recht­sprechung zum "Gesetz über das Verfahren in Familien­sachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" (FamFG) entschieden. Zuständig sind in erster Instanz die Amts­gerichte als Familien­gerichte; in der Rechts­mittelinstanz entscheiden die Familien­senate bei dem Oberlandes­gericht.