Justiz und Rechtspflege Straftaten und gerichtliche Strafverfolgung

Die Justiz­geschäfts­statistiken liefern verfahrens­bezogene Informationen zu Geschäfts­anfall und Geschäfts­erledigung bei Gerichten und Staats­anwalt­schaften. Die Straf­verfolgungs­statistik berichtet über Abgeurteilte und Verurteilte, die Straf­vollzugs­statistik über Gefangene.

Polizeiliche Kriminalstatistik: Straftaten und Tatverdächtige

Die personen­bezogenen Statistiken der Straf­rechts­pflege dienen der Evaluation kriminal­politischer Maß­nahmen und der Messung der gerichtlich registrierten Kriminalität. Um ein voll­ständigeres Bild über Ausmaß und Entwicklung der Kriminalität entwerfen zu können, werden zusätzlich Ergebnisse der sogenannten Polizeilichen Kriminal­statistik heran­gezogen. Diese führen die Kriminal­ämter des Bundes und der Länder durch. Die Polizeiliche Kriminal­statistik informiert über die bekannt­gewordenen und die aufgeklärten Straf­taten (mit Ausnahme der Staats­schutz­delikte und der Vergehen im Straßen­verkehr) sowie über die polizeilich ermittelten Tat­verdächtigen.

Angeklagte und Verurteilte

Die Straf­verfolgungs­statistik weist die Abgeurteilten (Angeklagten) und Verurteilten nach. Erwachsene (21 Jahre und älter) werden nach allgemeinem Straf­recht, Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) nach Jugend­straf­recht behandelt. Bei Heran­wachsenden (18 bis unter 21 Jahre) kann – je nach Grad der sittlichen Reife der Angeklagten – entweder allgemeines oder Jugend­straf­recht angewendet werden.

Zwischen den Zahlen für die bekannt gewordenen bzw. aufgeklärten Straf­taten sowie für die Tat­verdächtigen aus der Polizeilichen Kriminal­statistik und den Zahlen für die Verurteilten aus der Straf­verfolgungs­statistik ergeben sich große Differenzen: Der Grund hierfür ist vor allem, dass nicht alle bekannt gewordenen Straf­taten aufgeklärt werden. Ferner wird nicht gegen alle von der Polizei ermittelten Tat­verdächtigen Anklage erhoben und nicht jedes Straf­verfahren endet mit einer Verurteilung.