Die Justizgeschäftsstatistiken liefern verfahrensbezogene Informationen zu Geschäftsanfall und Geschäftserledigung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die Strafverfolgungsstatistik berichtet über Abgeurteilte und Verurteilte, die Strafvollzugsstatistik über Gefangene.
Polizeiliche Kriminalstatistik: Straftaten und Tatverdächtige
Die personenbezogenen Statistiken der Strafrechtspflege dienen der Evaluation kriminalpolitischer Maßnahmen und der Messung der gerichtlich registrierten Kriminalität. Um ein vollständigeres Bild über Ausmaß und Entwicklung der Kriminalität entwerfen zu können, werden zusätzlich Ergebnisse der sogenannten Polizeilichen Kriminalstatistik herangezogen. Diese führen die Kriminalämter des Bundes und der Länder durch. Die Polizeiliche Kriminalstatistik informiert über die bekanntgewordenen und die aufgeklärten Straftaten (mit Ausnahme der Staatsschutzdelikte und der Vergehen im Straßenverkehr) sowie über die polizeilich ermittelten Tatverdächtigen.
Angeklagte und Verurteilte
Die Strafverfolgungsstatistik weist die Abgeurteilten (Angeklagten) und Verurteilten nach. Erwachsene (21 Jahre und älter) werden nach allgemeinem Strafrecht, Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) nach Jugendstrafrecht behandelt. Bei Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) kann – je nach Grad der sittlichen Reife der Angeklagten – entweder allgemeines oder Jugendstrafrecht angewendet werden.
Zwischen den Zahlen für die bekannt gewordenen bzw. aufgeklärten Straftaten sowie für die Tatverdächtigen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und den Zahlen für die Verurteilten aus der Strafverfolgungsstatistik ergeben sich große Differenzen: Der Grund hierfür ist vor allem, dass nicht alle bekannt gewordenen Straftaten aufgeklärt werden. Ferner wird nicht gegen alle von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen Anklage erhoben und nicht jedes Strafverfahren endet mit einer Verurteilung.