Pressemitteilungen

30. November 2022 Gerichtliche Strafverfolgung 2021: 5,3 % weniger rechtskräftige Verurteilungen

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30. August 2022 4,9 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2021 abgeschlossen

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21. Dezember 2021 Gerichtliche Strafverfolgung 2020: 4 % weniger rechtskräftige Verurteilungen

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30. August 2021 5,0 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2020 abgeschlossen

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29. Oktober 2020 Gerichtliche Strafverfolgung 2019: 2,3 % mehr Verurteilungen als 2018

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Tabellen

Strafverfolgung

Gerichtsverfahren

Weitere Angebote

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Bundeskriminalamt (BKA)

Datenbank

GENESIS-Online

Auch in unserer Datenbank GENESIS-Online finden Sie Ergebnisse zu den Themen:

Anzahl der Gerichte
Justizgeschäftsstatistiken
Strafverfolgung
Strafvollzug
Polizeiliche Kriminalstatistik

Die Datenbankinhalte werden sukzessive ausgebaut und hier verlinkt.

Grafiken

1 von 3

Vor dem Amtsgericht erledigte Zivilsachen

2 von 3

Wegen Verbrechen und Vergehen Verurteilte nach Deliktgruppen

3 von 3

Vor dem Sozialgericht erledigte Verfahren

Publikationen

Hinweis: Ablösung der Fachserien und Tabellenbände

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Ergebnisse Open-Data-konform maschinenlesbar bereitzustellen. Wir bauen daher das Angebot in unserer Datenbank GENESIS-Online kontinuierlich aus und stellen unsere bisherigen Fachserien und Tabellenbände ein. Für vereinzelte Themenbereiche bieten wir ergänzend die Statistischen Berichte als neues Format in dieser Rubrik "Publikationen" an. Sie enthalten neben Layout-Tabellen auch maschinenlesbare Datensätze (csv).

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Statistische Berichte

Zivil- und Familiengerichte

Verwaltung- und Finanzgerichte

Sozial- und Arbeitsgerichte

Strafgerichte und Staatsanwaltschaften

Strafvollzug

Strafverfolgung

Bestand der Gefangenen

Maßregelvollzug

Weitere Publikationen zum Thema

Häufig gestellte Fragen

Wie misst man Kriminalität?

Zur statistischen Abbildung von Kriminalität erheben in Deutschland mehrere Institutionen amtliche Statistiken, die erst in der Zusammenschau eine Bewertung von Kriminalitätsausmaß und -entwicklung ermöglichen. Dabei beschränken sich alle amtlichen Kriminal- und Rechtspflegestatistiken naturgemäß auf das so genannte Hellfeld der Kriminalität, also die bekannt gewordenen Straftaten.

Die Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamts zeigt, wie die Strafjustiz die von der Polizei an sie herangetragene Kriminalität bewertet und sanktioniert. Sie informiert über die Zahl der Abgeurteilten und Verurteilten nach demographischen und kriminologischen Merkmalen.

Der dort abgebildete Ausschnitt der Kriminalität ist deutlich kleiner als in der Polizeilichen Kriminalstatistik und zu den schwereren Delikten hin verschoben. Denn nur ein Teil der von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen muss sich vor Gericht verantworten. Teilweise erachtet die Justiz den Tatverdacht nicht für hinreichend, teilweise stellt bereits die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts (PKS) informiert über die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten, die ermittelten Tatverdächtigen und die Aufklärungsquote. Sie spiegelt mit ihren polizeilich registrierten Daten das "Aufkommen" von Kriminalität wider.

Liegen Daten zu Kosten im Strafvollzug vor?

Daten zu den Kosten im Strafvollzug werden in der amtlichen Rechtspflegestatistik nicht erhoben, aber es gibt Anhaltspunkte aus anderen Quellen.

Die laufende Ausgaben im Justizvollzugsbereich umfassen die Ausgaben der Länder für Personal und den laufenden Sachaufwand. Investive Zahlungen der Länder bleiben bei der Kennzahlenberechnung unberücksichtigt.

Statistische Daten zu den Ausgaben im Strafvollzug werden als Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts in der Tabelle 8 der Fachserie 14 Reihe 3.1 publiziert.

Wo finde ich die Zahl der Verurteilten nach Art der Straftat?

Die Zahl der Verurteilten nach Art der Straftat finden Sie in der Tabelle Verurteilte insgesamt nach Art der Straftat und Altersklassen. Weitere Ergebnisse und eine Zeitreihe können Sie in der Datenbank GENESIS-Online über die Tabelle Anzahl der Verurteilten (24311-0001) abrufen.

Hinweis: Die Strafverfolgungsstatistik liefert Angaben über von deutschen Gerichten rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen. Erfasst werden alle von ordentlichen Gerichten Abgeurteilte, die sich wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch oder nach anderen Bundesgesetzen bzw. wegen Vergehen nach Landesgesetzen verantworten mussten.

Weitere Fragen

Methoden

Die Dokumentation der Methoden ist uns wichtig

Damit können Sie unsere Daten sachgerecht interpretieren und ihre Aussagekraft besser einschätzen.

Methoden zur Statistik

Qualitätsberichte

Qualitätsbericht - Arbeitsgerichtsstatistik (ArbG-Statistik)

Mit den Ergebnissen der ArbG-Statistik sollen Geschäftsanfall und -erledigung bei den Arbeitsgerichten abgebildet werden. Damit liefert die Statistik Informationen einerseits für die Kapazitätsplanung durch die Justizverwaltungen, andererseits für die Bewertung und Weiterentwicklung des arbeitsrechtlichen Instrumentariums sowie für die Evaluation der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Arbeits- und Arbeitsverfahrensrechts.

Qualitätsbericht - Familiengerichte

Mit den Ergebnissen der F-Statistik sollen Geschäftsanfall und -erledigung bei den Familiengerichten abgebildet werden. Damit liefert die Statistik Informationen einerseits für die Kapazitätsplanung durch die Justizverwaltung, andererseits für die Bewertung und Weiterentwicklung des familienrechtlichen Instrumentariums sowie für die Evaluation der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Familien- und Familienprozessrechts.

Qualitätsbericht - Finanzgerichte

Mit den Ergebnissen der Finanzgerichte (FG)-Statistik sollen Geschäftsanfall und -erledigung bei den Finanzgerichten abgebildet werden. Damit liefert die Statistik Informationen einerseits für die Kapazitätsplanung durch die Justizverwaltungen, andererseits für die Bewertung und Weiterentwicklung des steuerrechtlichen Instrumentariums sowie für die Evaluation der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Steuer- und Finanzverfahrensrechts.

Qualitätsbericht - Sozialgerichte

Mit den Ergebnissen der Sozialgerichte (SozG)-Statistik sollen Geschäftsanfall und -erledigung bei den Sozialgerichten abgebildet werden. Damit liefert die Statistik Informationen einerseits für die Kapazitätsplanung durch die Justizverwaltungen, andererseits für die Bewertung und Weiterentwicklung des sozialrechtlichen Instrumentariums sowie für die Evaluation der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Sozial- und Sozialverfahrensrechts.

Qualitätsbericht - Staatsanwaltschaften

Mit den Ergebnissen der StA-Statistik sollen Geschäftsanfall und -erledigung bei den Staats- und Amtsanwaltschaften abgebildet werden. Damit liefert die Statistik Informationen einerseits für die Kapazitätsplanung durch die Justizverwaltungen, andererseits für die Bewertung und Weiterentwicklung des strafrechtlichen Instrumentariums sowie für die Evaluation der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts.

Qualitätsbericht - Strafgerichte

Mit den Ergebnissen der StP-/OWi-Statistik sollen Geschäftsanfall und -erledigung bei den Strafgerichten abgebildet werden. Damit liefert die Statistik Informationen einerseits für die Kapazitätsplanung durch die Justizverwaltungen, andererseits für die Bewertung und Weiterentwicklung des strafrechtlichen Instrumentariums sowie für die Evaluation der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts.

Qualitätsbericht - Verwaltungsgerichte

Mit den Ergebnissen der VG-Statistik sollen Geschäftsanfall und -erledigung bei den Verwaltungsgerichten abgebildet werden. Damit liefert die Statistik Informationen einerseits für die Planung der Personalressourcen durch die Justizverwaltungen, andererseits für die Bewertung und Weiterentwicklung des verwaltungsrechtlichen Instrumentariums sowie für die Evaluation der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrechts.

Qualitätsbericht - Zivilgerichte

Mit den Ergebnissen der ZP-Statistik sollen Geschäftsanfall und -erledigung bei den Zivilgerichten abgebildet werden. Damit liefert die Statistik Informationen einerseits für die Planung der Personalressourcen durch die Justizverwaltungen, andererseits für die Bewertung und Weiterentwicklung des zivilrechtlichen Instrumentariums sowie für die Evaluation der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivil- und Zivilprozessrechts.

Qualitätsbericht - Strafverfolgungsstatistik

Mit den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik sollen die Strukturen der Entscheidungspraxis der Strafgerichte abgebildet und Veränderungen sowohl der gerichtlich registrierten Kriminalität als auch deren gerichtlicher Bewertung aufgezeigt werden. Damit liefert die Statistik Informationen einerseits für die Planung der Kriminal- und Strafrechtspolitik in Bund und Ländern und andererseits für die Entwicklung der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts.

Qualitätsbericht - Bewährungshilfestatistik

Mit den Ergebnissen der Bewährungshilfestatistik sollen die Strukturen der Entscheidungspraxis der Strafgerichte in Bezug auf die Bewährungsunterstellung sowie der Erfolg von Bewährungsunterstellungen als präventive Maßnahme abgebildet und entsprechende Veränderungen aufgezeigt werden. Damit liefert die Statistik Informationen einerseits für die Justizverwaltungen zur Planung des Personaleinsatzes für die Bewährungshilfe sowie für die Kriminal- und Strafrechtspolitik in Bund und Ländern zur Erfolgskontrolle und zur Weiterentwicklung der entsprechenden Gesetzgebung.

Qualitätsbericht - Strafvollzugsstatistik

Mit den Ergebnissen der Stichtagserhebung im Strafvollzug sollen die Strukturen der Gefängnispopulation in demographischer und kriminologischer Sicht veranschaulicht und Veränderungen im Zeitverlauf aufgezeigt werden. Damit liefert die Statistik Informationen einerseits den Justizverwaltungen der Länder für die Ausgestaltung des Vollzugs sowie die Kapazitätsplanung, andererseits der Kriminal- und Strafrechtspolitik in Bund und Ländern zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Vollzugsrechts sowie des Straf- und Strafprozessrechts.