EU-Haushaltsrahmenrichtlinie Allgemeines zur EU-Haushaltsrahmenrichtlinie

Nach Artikel 3 der EU-Haushalts­rahmen­richtlinie sind unter­jährig, das heißt monatlich und viertel­jährlich, Haushalts­daten auf Kassen­basis zu veröffentlichen. Bei den unter­jährigen Daten handelt es sich um kumulierte Werte, das heißt seit dem 1. Januar des Jahres bis zum Ende des jeweiligen Berichts­zeitraums gebuchte Ausgaben und Einnahmen.

Monats­daten zu Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungs­saldo werden für den Bund, die Länder und die Sozial­versicherung (jeweils Kern­haushalte und Extra­haushalte) bereitgestellt. Die monatlichen Daten sind jeweils bis zum Ende des Folge­monats zu veröffentlichen. Erstmals waren Ende Februar 2014 Daten für den Monat Januar 2014 verfügbar.

Quartals­daten zu Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungs­saldo werden für alle Ebenen des Öffentlichen Gesamt­haushalts (Kern­haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozial­versicherung sowie deren Extra­haushalte) veröffentlicht. Die Daten sind jeweils bis zum Ende des Folge­quartals zu veröffentlichen. Erstmals waren Ende Juni 2014 Daten für das erste Quartal 2014 verfügbar.

Nach Artikel 14 der EU-Haushalts­rahmen­richtlinie sind jährlich Informationen über Eventual­ver­bind­lich­keiten - Bürgschaften, notleidende Kredite und Verbind­lich­keiten aus der Tätigkeit öffent­licher Körper­schaften - sowie über Beteiligungen des Staates am Kapital privater oder öffent­licher Unternehmen bereit­zu­stellen. Erste Daten wurden Ende Oktober 2014 für das Berichts­jahr 2013 veröffentlicht.

Die bereit­gestellten Daten entsprechen dem Mindest­programm der nach der EU-Haushalts­rahmen­richtlinie zu veröffentlichenden Daten. Links zu tiefer gegliederten Angaben finden sich bei den einzelnen Tabellen. Die Daten stammen aus unter­schiedlichen Quellen. Teilweise werden die Daten aus den amt­lichen Finanz­statistiken entnommen, teilweise stellen die zuständigen Bundes­ministerien beziehungs­weise die Sozial­versicherungs­träger die Daten direkt bereit.

Die nach der EU-Haushalts­rahmen­richtlinie veröffentlichten Daten unterscheiden sich methodisch von den in den Volks­wirtschaftlichen Gesamt­rechnungen verwendeten Daten für die Be­rechnung der Ausgaben und Einnahmen des Staats­sektors.