Daten zu Beteiligungen des Öffentlichen Gesamthaushalts werden jährlich in der Finanzvermögenstatistik erfasst.
Als Anteilsrechte werden börsennotierte Aktien, nicht börsennotierte Aktien und sonstige Anteilsrechte erhoben. Eine Erfassung erfolgt nur, wenn die Berichtsstelle eine direkte Beteiligung von über 250 Millionen Euro (dies entspricht ungefähr 0,01% des Bruttoinlandsprodukts) an den einzelnen öffentlichen beziehungsweise privaten Unternehmen besitzt. Zu den öffentlichen Unternehmen zählen hier unter anderem auch die Landesbanken und die Landesförderbanken.