EU-Haushaltsrahmenrichtlinie Jahresdaten zu Beteiligungen des Öffentlichen Gesamthaushalts

Daten zu Beteiligungen des Öffentlichen Gesamt­haushalts werden jährlich in der Finanz­vermögen­statistik erfasst.

Als Anteils­rechte werden börsen­notierte Aktien, nicht börsen­notierte Aktien und sonstige Anteils­rechte erhoben. Eine Erfassung erfolgt nur, wenn die Berichts­stelle eine direkte Beteiligung von über 250 Millionen Euro (dies entspricht ungefähr 0,01% des Brutto­inlands­produkts) an den einzelnen öffentlichen beziehungs­weise privaten Unter­nehmen besitzt. Zu den öffentlichen Unter­nehmen zählen hier unter anderem auch die Landes­banken und die Landes­förder­banken.