EU-Haushaltsrahmenrichtlinie Jahresdaten zu Bürgschaften des Öffentlichen Gesamthaushalts

Daten zu einmaligen Bürgschaften des Öffentlichen Gesamthaushalts werden in der jährlichen Schulden­statistik erfasst.

Erhoben werden Angaben zu Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewähr­leistungen für den nicht-öffentlichen Bereich. In den Volks­wirtschaftlichen Gesamt­rechnungen erfolgen An­passungen dieser Daten zur Konsolidierung innerhalb des Staats­sektors. Unter anderem werden beim Bund Garantien für die Europäische Finanz­stabilisierungs­fazilität (EFSF) herausgerechnet.

Die von der Deutschen Bundesbank bereitgestellten Angaben zu Bürgschaften im Rahmen der Finanzkrise entsprechen den in den EDP-Zusatztabellen zur Finanz­krise gemeldeten Angaben zu Eventual­ver­bindlichkeiten. Weitere Hinter­grund­informationen zu den ergänzenden Tabellen stehen Ihnen auf der Homepage von Eurostat zur Verfügung.

Angaben zu standardisierten Bürgschaften wurden in der Ver­gangenheit anhand eines Schätz­verfahrens in den Volks­wirtschaftlichen Gesamt­rechnungen ermittelt. Mit der jährlichen Revision 2015 weisen die VGR die zugrunde­liegenden Bürgschafts­programme unmittelbar in den Konten des Staates nach. Daher entfällt der Ausweis standardisierter Bürgschaften.