Daten zu einmaligen Bürgschaften des Öffentlichen Gesamthaushalts werden in der jährlichen Schuldenstatistik erfasst.
Erhoben werden Angaben zu Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für den nicht-öffentlichen Bereich. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen erfolgen Anpassungen dieser Daten zur Konsolidierung innerhalb des Staatssektors. Unter anderem werden beim Bund Garantien für die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) herausgerechnet.
Die von der Deutschen Bundesbank bereitgestellten Angaben zu Bürgschaften im Rahmen der Finanzkrise entsprechen den in den EDP-Zusatztabellen zur Finanzkrise gemeldeten Angaben zu Eventualverbindlichkeiten. Weitere Hintergrundinformationen zu den ergänzenden Tabellen stehen Ihnen auf der Homepage von Eurostat zur Verfügung.
Angaben zu standardisierten Bürgschaften wurden in der Vergangenheit anhand eines Schätzverfahrens in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ermittelt. Mit der jährlichen Revision 2015 weisen die VGR die zugrundeliegenden Bürgschaftsprogramme unmittelbar in den Konten des Staates nach. Daher entfällt der Ausweis standardisierter Bürgschaften.