EU-Haushaltsrahmenrichtlinie Jahresdaten zu öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP)

Nach den Vorgaben von Eurostat sind jährlich Angaben über ÖPP-Projekte zu ver­öffentlichen, die in den Volks­wirtschaftlichen Gesamt­rechnungen nicht in der Bilanz des Staates gebucht werden (so­genannte "off-balance" gebuchte ÖPP-Projekte).

Dies ist für Deutschland nicht relevant, da alle ÖPP-Projekte in der Bilanz des Staates („on-balance“) gebucht werden. Weitere Informationen (in Englisch) zum Nachweis von ÖPP-Projekten in den Volks­wirtschaftlichen Gesamt­rechnungen enthalten die methodischen Er­läuterungen zu den Daten für das Ver­fahren bei einem übermäßigen Defizit (sogenanntes EDP-Inventory, Abschnitt 7.6).