EU-Haushaltsrahmenrichtlinie Monatsdaten für Bund und Länder

Das Bundes­ministerium der Finanzen erhebt die monatlichen Angaben über Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungs­saldo der Kern­haushalte von Bund und Ländern gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 3 des Finanz- und Personal­statistik­gesetzes. Außerdem stellt das Bundes­ministerium der Finanzen für einige Extra­haushalte des Bundes Monats­daten bereit. Für die übrigen Extra­haushalte nimmt das Statistische Bundes­amt auf Basis der viertel­jährlichen Kassen­statistik eine Schätzung der Ausgaben und Einnahmen vor.

Bei den monatlichen Ausgaben und Einnahmen der Kern­haushalte von Bund und Ländern handelt es sich um Daten auf Kassen­basis. In den Ausgaben nicht enthalten sind Ausgaben zur Schulden­tilgung am Kredit­markt, Zuführung an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassen­mäßigen Fehl­betrags. Die Ein­nahmen umfassen nicht Ein­nahmen aus Krediten vom Kredit­markt, Einnahmen aus Rücklagen, Einnahmen aus kassen­mäßigen Überschüssen und Münz­einnahmen.

Daten für den Kern­haushalt des Bundes werden monatlich auf der Homepage des Bundes­ministeriums der Finanzen veröffentlicht. Für den Kern­haushalt des Bundes entspricht der Finanzierungs­saldo nicht der Differenz aus Einnahmen und Ausgaben, da zusätzlich der Saldo der durch­laufenden Mittel (Einnahmen abzüglich Ausgaben aus haushalts­technischen Ver­rechnungen) ein­bezogen wird.

Daten für die Kern­haushalte der Länder werden monatlich auf der Homepage des Bundes­ministeriums der Finanzen veröffentlicht. Für die Kern­haushalte der Länder ist zu beachten, dass die Länder­summe ohne Zu­weisungen von Ländern im Länder­finanz­ausgleich dargestellt wird. Sonstige Zahlungs­ströme zwischen den Ländern werden im Gegensatz zur viertel­jährlichen Kassen­statistik nicht bereinigt.

Die monatlichen Daten der Kern­haushalte von Bund und Ländern weichen von den viertel­jährlichen Daten der Kassen­statistik ab. Die Unterschiede resultieren aus Um­setzungen, Nach­buchungen und Plausi­bili­sierungen, die in der Kassen­statistik durchgeführt werden.

Den Daten der Extra­haushalte liegen unterschiedliche Arten des Rechnungs­wesens zugrunde: Zum Teil handelt es sich um Daten auf Kassen­basis, zum Teil um perioden­gerechte Daten aus dem Rechnungs­wesen kaufmännisch buchender Einheiten.

Die Angaben für Kern­haushalte und Extra­haushalte können nicht zu einem Ergebnis für die Ebenen Bund beziehungsweise Länder zusammen­gefasst werden, da monatlich die not­wendigen Angaben zur Konsoli­dierung der Zahlungs­ströme zwischen Kern­haushalten und Extra­haushalten nicht vorliegen.

Auch die EU-Anteile werden monatlich nicht dargestellt, da sie weder den Kern­haushalten noch den Extra­haushalten zuzurechnen sind.