EU-Haushaltsrahmenrichtlinie Monatsdaten für die Sozialversicherung

Die monatlichen Angaben über Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungs­saldo der Sozial­versicherung werden von den Sozial­versicherungs­trägern oder den zuständigen Bundes­ministerien veröffentlicht.

Für die einzelnen Sozial­versicherungs­träger gibt es jeweils spezielle Vorschriften zum Rechnungs­wesen. Die Daten der Bundes­agentur für Arbeit beruhen auf dem kameralen Rechnungs­wesen.

Für die Kern­haushalte der Sozial­versicherung wird im Gegensatz zur viertel­jährlichen Kassen­statistik eine un­konsolidierte Summe berechnet, da monatlich keine Informationen über Zahlungs­beziehungen zwischen den Sozial­versicherungs­zweigen vorliegen. Die Angaben für Kern­haushalte und Extra­haushalte können nicht zu einem Ergebnis für die Ebene Sozial­versicherung zusammen­gefasst werden, da die notwendigen An­gaben zur Konsolidierung der Zahlungs­ströme zwischen Kern­haushalten und Extra­haushalten monatlich nicht vorliegen.

Gesetzliche Krankenversicherung
Daten zur gesetzlichen Kranken­versicherung werden monatlich auf der Homepage des Bundes­ministeriums für Gesundheit veröffentlicht. Für die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) berechnet der GKV-Spitzen­verband monatliche Daten auf der Grundlage von bereits vorliegenden Ist-Daten sowie Informationen des GKV-Schätzerkreises über die Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der Kranken­versicherung. Ge­schätzt werden nur Werte für die Kranken­versicherung insgesamt, nicht für einzelne Kranken­kassen. Die Daten schließen die Land­wirtschaftliche Kranken­versicherung ein. Der Gesundheits­fonds ist konsolidiert in den Daten enthalten.

Soziale Pflegeversicherung
Daten zur sozialen Pflege­versicherung werden monatlich auf der Homepage des Bundes­ministeriums für Gesundheit veröffentlicht. Die Daten stammen aus der monatlichen Kassen­statistik der sozialen Pflege­versicherung. Der Ausgleichs­fonds ist konsolidiert in den Daten enthalten. Zwischen den Monats- und Quartals­daten kann es aufgrund der unter­schiedlichen Stichtage zu geringen Ab­weichungen kommen.

Gesetzliche Rentenversicherung
Daten zur gesetzlichen Renten­versicherung werden monatlich auf der Homepage des Bundes­ministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Die gesetzliche Renten­versicherung umfasst die allgemeine Renten­versicherung und die knappschaftliche Renten­versicherung. Die Daten entsprechen den monatlichen Rechnungs­ergebnissen über Einnahmen und Ausgaben gemäß § 8 Absatz 1 Allgemeine Verwaltungs­vorschrift über die Statistik in der Renten­versicherung (RSVwV).

Alterssicherung für Landwirte
Daten zur Alters­sicherung für Landwirte werden monatlich auf der Homepage des Bundes­ministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Da monatlich keine Rechnungs­ergebnisse vorliegen, werden die Daten auf Basis der Haushalts­plandaten geschätzt. Die Monatsdaten entsprechen einem Zwölftel der Haushalts­plandaten.

Gesetzliche Unfallversicherung
Daten zur gesetzlichen Unfall­versicherung werden monatlich auf der Homepage des Bundes­ministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Da keine monatlichen Rechnungs­ergebnisse vorliegen, werden die Monats­daten durch die einzelnen Verbände geschätzt und vom Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales zusammen­gefasst. Die Schätzungen beruhen auf Haushalts­plandaten, die auf Basis von Vergangenheits­daten (Ist-Werte der Haushalts­rechnung) ermittelt werden. Die geschätzten monatlichen Ausgaben ent­sprechen einem Zwölftel der Haushalts­plandaten. Bei den Einnahmen ist der durch Betriebs­mittel beziehungs­weise Beitrags­vorschüsse vorfinanzierte Haushalts­ausgleich aufgeführt. Die Daten schließen die Land­wirtschaftliche Unfall­versicherung ein.

Bundesagentur für Arbeit
Die Bundes­agentur für Arbeit veröffentlicht monatlich Daten über ihre Ausgaben und Einnahmen. Die Daten beruhen auf den monatlichen Abrechnungs­ergebnissen des Haushalts der Bundes­agentur für Arbeit ("SGB III"). Der viertel­jährlichen Kassen­statistik liegen die gleichen Daten zugrunde.

Extrahaushalte der Sozialversicherung
Für die Extra­haushalte der Sozial­versicherung nimmt das Statistische Bundesamt auf Basis der viertel­jährlichen Kassen­statistik eine Schätzung der Ausgaben und Einnahmen vor. Eine Aus­nahme bildet der Ver­sorgungs­fonds der Bundes­agentur für Arbeit, für den die Bundes­agentur für Arbeit monatliche Daten bereitstellt. Der Gesundheits­fonds ist im Gegensatz zur viertel­jährlichen Kassen­statistik hier nicht bei den Extra­haushalten, sondern beim Kern­haushalt der gesetzlichen Kranken­versicherung enthalten.