Die monatlichen Angaben über Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo der Sozialversicherung werden von den Sozialversicherungsträgern oder den zuständigen Bundesministerien veröffentlicht.
Für die einzelnen Sozialversicherungsträger gibt es jeweils spezielle Vorschriften zum Rechnungswesen. Die Daten der Bundesagentur für Arbeit beruhen auf dem kameralen Rechnungswesen.
Für die Kernhaushalte der Sozialversicherung wird im Gegensatz zur vierteljährlichen Kassenstatistik eine unkonsolidierte Summe berechnet, da monatlich keine Informationen über Zahlungsbeziehungen zwischen den Sozialversicherungszweigen vorliegen. Die Angaben für Kernhaushalte und Extrahaushalte können nicht zu einem Ergebnis für die Ebene Sozialversicherung zusammengefasst werden, da die notwendigen Angaben zur Konsolidierung der Zahlungsströme zwischen Kernhaushalten und Extrahaushalten monatlich nicht vorliegen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Daten zur gesetzlichen Krankenversicherung werden monatlich auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht. Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) berechnet der GKV-Spitzenverband monatliche Daten auf der Grundlage von bereits vorliegenden Ist-Daten sowie Informationen des GKV-Schätzerkreises über die Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der Krankenversicherung. Geschätzt werden nur Werte für die Krankenversicherung insgesamt, nicht für einzelne Krankenkassen. Die Daten schließen die Landwirtschaftliche Krankenversicherung ein. Der Gesundheitsfonds ist konsolidiert in den Daten enthalten.
Soziale Pflegeversicherung
Daten zur sozialen Pflegeversicherung werden monatlich auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht. Die Daten stammen aus der monatlichen Kassenstatistik der sozialen Pflegeversicherung. Der Ausgleichsfonds ist konsolidiert in den Daten enthalten. Zwischen den Monats- und Quartalsdaten kann es aufgrund der unterschiedlichen Stichtage zu geringen Abweichungen kommen.
Gesetzliche Rentenversicherung
Daten zur gesetzlichen Rentenversicherung werden monatlich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Die gesetzliche Rentenversicherung umfasst die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung. Die Daten entsprechen den monatlichen Rechnungsergebnissen über Einnahmen und Ausgaben gemäß § 8 Absatz 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV).
Alterssicherung für Landwirte
Daten zur Alterssicherung für Landwirte werden monatlich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Da monatlich keine Rechnungsergebnisse vorliegen, werden die Daten auf Basis der Haushaltsplandaten geschätzt. Die Monatsdaten entsprechen einem Zwölftel der Haushaltsplandaten.
Gesetzliche Unfallversicherung
Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung werden monatlich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Da keine monatlichen Rechnungsergebnisse vorliegen, werden die Monatsdaten durch die einzelnen Verbände geschätzt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengefasst. Die Schätzungen beruhen auf Haushaltsplandaten, die auf Basis von Vergangenheitsdaten (Ist-Werte der Haushaltsrechnung) ermittelt werden. Die geschätzten monatlichen Ausgaben entsprechen einem Zwölftel der Haushaltsplandaten. Bei den Einnahmen ist der durch Betriebsmittel beziehungsweise Beitragsvorschüsse vorfinanzierte Haushaltsausgleich aufgeführt. Die Daten schließen die Landwirtschaftliche Unfallversicherung ein.
Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht monatlich Daten über ihre Ausgaben und Einnahmen. Die Daten beruhen auf den monatlichen Abrechnungsergebnissen des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit ("SGB III"). Der vierteljährlichen Kassenstatistik liegen die gleichen Daten zugrunde.
Extrahaushalte der Sozialversicherung
Für die Extrahaushalte der Sozialversicherung nimmt das Statistische Bundesamt auf Basis der vierteljährlichen Kassenstatistik eine Schätzung der Ausgaben und Einnahmen vor. Eine Ausnahme bildet der Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit, für den die Bundesagentur für Arbeit monatliche Daten bereitstellt. Der Gesundheitsfonds ist im Gegensatz zur vierteljährlichen Kassenstatistik hier nicht bei den Extrahaushalten, sondern beim Kernhaushalt der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.