Im Zuge der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise in der Europäischen Union haben die Mitgliedstaaten im Jahr 2011 ein Gesetzespaket (sogenanntes "Six Pack") mit neuen Regeln für die wirtschafts- und haushaltspolitische Überwachung verabschiedet. Hierzu gehört die Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (sogenannte EU-Haushaltsrahmenrichtlinie). Nach dieser Richtlinie stellen die Mitgliedstaaten seit dem Jahr 2014 unterjährig Haushaltsdaten für alle Ebenen des Öffentlichen Gesamthaushalts zur Verfügung sowie jährlich Informationen über Eventualverbindlichkeiten und Beteiligungen des Öffentlichen Gesamthaushalts.
Gemäß Artikel 3 der EU-Haushaltsrahmenrichtlinie sind unterjährig, das heißt monatlich und vierteljährlich, Haushaltsdaten auf Kassenbasis zu veröffentlichen. Monatsdaten zu Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo werden für den Bund, die Länder und die Sozialversicherung (jeweils Kernhaushalte und Extrahaushalte) bereitgestellt. Die monatlichen Daten sind jeweils bis zum Ende des Folgemonats zu publizieren.
Nach Artikel 14 der EU-Haushaltsrahmenrichtlinie sind jährlich Informationen über Eventualverbindlichkeiten – Bürgschaften, notleidende Kredite und Verbindlichkeiten aus der Tätigkeit öffentlicher Körperschaften – sowie über Beteiligungen des Staates am Kapital privater oder öffentlicher Unternehmen bereitzustellen.
Diese Aufgaben erfüllt für Deutschland das Statistische Bundesamt über die unter "EU-Haushaltsrahmenrichtlinie" veröffentlichten Tabellen.