Publikation Liste der Extrahaushalte 2017

Datum 1. Juni 2017

Extrahaushalte sind alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Vorgaben des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010) zum Sektor Staat gehören:

  • Die Einheit wird von den Gebietskörperschaften des Staates (Bund, Länder, Gemein­den/Ge­meinde­verbände) sowie der Sozial­versicherung kontrolliert, das heißt sie ist aus den Kern­haus­halten der staatlichen Ebenen aus­gegliedert, aber die Gebiets­körper­schaften oder die Sozial­versicherungen halten die Mehrheit des Kapitals oder des Stimmrechts der Einheit.
  • Die Einheit wird überwiegend vom Staat finanziert und ist ein Nichtmarktproduzent. Bei Nicht­markt­produ­zenten liegt der Eigen­finanzierungs­grad, das heißt das Verhältnis von Umsatzerlösen zu Produktions­kosten unter 50%. Eine Ausnahme gilt für sogenannte Hilfs­betriebe des Staates, bei denen der Eigen­finanzierungs­grad bei 50 % oder darüber liegt, die aber mehr als 80 % ihres Umsatzes mit Einheiten des Staates (Kern- und Extra­haushalte) erwirtschaften. Diese Hilfs­betriebe zählen auch zu den Extrahaushalten.

Die Liste der Extrahaushalte umfasst die Einheiten, die zum 1. Januar des Berichtsjahres nach dem ESVG 2010 zum Sektor Staat zählen (Ausgaben ab 2017) .

Für nähere Informationen zu öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen und deren Zuordnung zum Staats­sektor wird auf den Aufsatz: Schmidt, N.: "Aus­gliederungen aus dem Kern­haushalt: Öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen" in Wirtschaft und Statistik 02/2011, Seite 154 ff., verwiesen.