Publikation
Liste der Extrahaushalte 2017
Datum 1. Juni 2017
Extrahaushalte sind alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Vorgaben des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010) zum Sektor Staat gehören:
- Die Einheit wird von den Gebietskörperschaften des Staates (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände) sowie der Sozialversicherung kontrolliert, das heißt sie ist aus den Kernhaushalten der staatlichen Ebenen ausgegliedert, aber die Gebietskörperschaften oder die Sozialversicherungen halten die Mehrheit des Kapitals oder des Stimmrechts der Einheit.
- Die Einheit wird überwiegend vom Staat finanziert und ist ein Nichtmarktproduzent. Bei Nichtmarktproduzenten liegt der Eigenfinanzierungsgrad, das heißt das Verhältnis von Umsatzerlösen zu Produktionskosten unter 50%. Eine Ausnahme gilt für sogenannte Hilfsbetriebe des Staates, bei denen der Eigenfinanzierungsgrad bei 50 % oder darüber liegt, die aber mehr als 80 % ihres Umsatzes mit Einheiten des Staates (Kern- und Extrahaushalte) erwirtschaften. Diese Hilfsbetriebe zählen auch zu den Extrahaushalten.
Die Liste der Extrahaushalte umfasst die Einheiten, die zum 1. Januar des Berichtsjahres nach dem ESVG 2010 zum Sektor Staat zählen (Ausgaben ab 2017) .
Für nähere Informationen zu öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen und deren Zuordnung zum Staatssektor wird auf den Aufsatz: Schmidt, N.: "Ausgliederungen aus dem Kernhaushalt: Öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen" in Wirtschaft und Statistik 02/2011, Seite 154 ff., verwiesen.