Publikation
Liste der Extrahaushalte 2024
Datum 30. Juli 2024
Extrahaushalte sind alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Vorgaben des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010) zum Sektor Staat gehören:
- Die Einheit wird von den Gebietskörperschaften des Staates (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände) sowie der Sozialversicherung kontrolliert, das heißt sie ist aus den Kernhaushalten der staatlichen Ebenen ausgegliedert, aber die Gebietskörperschaften oder die Sozialversicherungen halten die Mehrheit des Kapitals oder des Stimmrechts der Einheit.
- Die Einheit wird überwiegend vom Staat finanziert und ist ein Nichtmarktproduzent. Bei Nichtmarktproduzenten liegt der Eigenfinanzierungsgrad, das heißt das Verhältnis von Umsatzerlösen zu Produktionskosten unter 50%. Eine Ausnahme gilt für sogenannte Hilfsbetriebe des Staates, bei denen der Eigenfinanzierungsgrad bei 50 % oder darüber liegt, die aber mehr als 80 % ihres Umsatzes mit Einheiten des Staates (Kern- und Extrahaushalte) erwirtschaften. Diese Hilfsbetriebe zählen auch zu den Extrahaushalten.
Die Liste der Extrahaushalte umfasst die Einheiten, die zum 1. Januar des Berichtsjahres nach dem ESVG 2010 zum Sektor Staat zählen (Ausgaben ab 2013) .
Für nähere Informationen zur Zuordnung öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen zum Staatssektor wird auf den Aufsatz: Schmidt, P., Heil, N., Schmidt, D., Kaiser, J.: „Die Abgrenzung des Staatssektors in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“ in Wirtschaft und Statistik 01/2017, Seite 35 ff., verwiesen.