Extrahaushalte sind alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Vorgaben des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010) zum Sektor Staat gehören:
- Die Einheit wird von den Gebietskörperschaften des Staates (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände) sowie der Sozialversicherung kontrolliert, das heißt sie ist aus den Kernhaushalten der staatlichen Ebenen ausgegliedert, aber die Gebietskörperschaften oder die Sozialversicherungen halten die Mehrheit des Kapitals oder des Stimmrechts der Einheit.
- Die Einheit wird überwiegend vom Staat finanziert und ist ein Nichtmarktproduzent. Bei Nichtmarktproduzenten liegt der Eigenfinanzierungsgrad, das heißt das Verhältnis von Umsatzerlösen zu Produktionskosten unter 50%. Eine Ausnahme gilt für sogenannte Hilfsbetriebe des Staates, bei denen der Eigenfinanzierungsgrad bei 50 % oder darüber liegt, die aber mehr als 80 % ihres Umsatzes mit Einheiten des Staates (Kern- und Extrahaushalte) erwirtschaften. Diese Hilfsbetriebe zählen auch zu den Extrahaushalten.
Die Liste der Extrahaushalte umfasst die Einheiten, die zum 1. Januar des Berichtsjahres nach dem ESVG 2010 zum Sektor Staat zählen (Ausgaben ab 2013) .
Für nähere Informationen zur Zuordnung öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen zum Staatssektor wird auf den Aufsatz: Schmidt, P., Heil, N., Schmidt, D., Kaiser, J.: „Die Abgrenzung des Staatssektors in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“ in Wirtschaft und Statistik 01/2017, Seite 35 ff., verwiesen.
Als Kernhaushalt wird ein öffentlicher Haushalt auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene bezeichnet, wobei der Begriff "Haushalt" hier institutionell, im Sinne von Einheit verwendet wird. Im Schalenkonzept der Finanz- und Personalstatistiken umfassen die Kernhaushalte den Haushalt des Bundes und die Haushalte der Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände und der Sozialversicherung. Die Liste der Kernhaushalte umfasst alle Kernhaushalte, die zum 1. Januar des Berichtsjahres nach dem ESVG 2010 zum Sektor Staat zählen (Ausgaben ab 2018).
"Die Kernhaushalte bilden nach dem Schalenkonzept der Finanz- und Personalstatistiken den inneren Kern. Die mittlere Schale umfasst die Extrahaushalte. Kernhaushalte und Extrahaushalte zusammen bilden den Öffentlichen Gesamthaushalt. Dazu zählen auch die EU-Anteile, die nur dem Aggregat zugeordnet werden können. Die äußere Schale, die zusammen mit dem Öffentlichen Gesamthaushalt als Öffentlicher Bereich bezeichnet wird, enthält alle sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Für nähere Informationen zum Schalenkonzept der Finanzstatistik wird auf den Aufsatz: Rückner, C. : "Integration in den Finanz- und Personalstatistiken" in Wirtschaft und Statistik 11/2011, Seite 1104 ff., verwiesen."
Die Liste der sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen umfasst die öffentlichen Einheiten, die zum 1. Januar des Berichtsjahres nach dem ESVG 2010 nicht zum Sektor Staat zählen (Ausgaben ab 2018 finden Sie in der Statistischen Bibliothek).
Die öffentliche Finanzwirtschaft umfasst jene (wirtschaftlichen) Aktivitäten, bei denen ein oder beide Partner zur öffentlichen Hand gehören. Die daraus resultierenden Zahlungsvorgänge spiegeln im Wesentlichen die staatlichen Aufgaben wider, deren Umsetzung an finanzielle Ressourcen geknüpft ist.
Die finanzstatistischen Daten der Bundesstatistik zeigen, welche Einnahmen dem Öffentlichen Gesamthaushalt zugeflossen sind, welche Ausgaben damit finanziert wurden und in welchem Umfang auf Fremdmittel (Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich) oder Rücklagen zur Deckung eines etwaigen Finanzierungsdefizits (Ausgaben größer als Einnahmen) zurückgegriffen werden musste. Die Ansprüche an die Qualität der Daten über die öffentlichen Finanzen nehmen aufgrund ihrer Bedeutung stetig zu. Des Weiteren sollen die Daten über die öffentliche Finanzwirtschaft möglichst schnell und aktuell zur Verfügung stehen.