Qualitätsberichte

Qualität ist uns wichtig

Über die Qualität der einzelnen Statistiken zum Thema öffentliche Finanzen, deren Methode und Definitionen, informieren die jeweiligen Qualitätsberichte.

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Revisionskalender

Nähere Informationen und Erläuterungen zur Revisionspolitik und zum -verfahren sowie eine Gesamtübersicht der Revisionen zu allen Statistiken des Statistischen Bundesamtes finden Sie im Revisionskalender auf unserer Methodenseite.

Öffentliche Finanzen

Revisions­kalender Öffentliche Finanzen
EVAS-NummerStatistikPeriodizitätRevisionszyklus
71311Vierteljährliche Schulden der Kern- und Extra­haushaltevierteljährlichVorläufige Ergebnisse: circa t+90 Tage
1. Revision: circa t+180 Tage
Revisionsgründe:
- Einarbeitung neu verfügbarer Daten
- gelegentlich rückwirkende Anpassung an Berichtskreisveränderungen
71321Jährliche Schulden der Kern- und Extra­haushalte und der sonstigen Fonds, Einrich­tungen und Unter­nehmen des öffent­lichen BereichsjährlichVorläufige Ergebnisse: circa t+90 Tage (Übernahme aus EVAS-Nr. 71311)
Erste Veröffentlichung: circa t+7 Monate
1. Revision (endgültige Ergebnisse): circa t+19 Monate
Revisionsgründe:
- Einarbeitung neu verfügbarer Daten
- gelegentlich rückwirkende Anpassung an Berichtskreisänderungen

Methodenwechselbedingte Revisionen:
Methodenwechselbedingte Revisionen finden in unregelmäßigen Zeitabständen statt (zuletzt in 2015). Gründe für methodenwechselbedingte Revisionen in der jährlichen Schuldenstatistik sind unter anderem die Einbeziehung neuer oder revidierter Datenquellen sowie die Implementierung neuer Konzepte, Definitionen oder Klassifikationen. Gegebenenfalls werden bei einer Revision auch die Ergebnisse des Vorjahres rückwirkend neu ermittelt (beispielsweise von 2014 und 2015).

Stand 22. Oktober 2021

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Rechtsgrundlagen

Öffentliche Finanzen, Öffentlicher Dienst

Bundesstatistiken entstehen grundsätzlich auf Basis einer nationalen Rechtsvorschrift und/oder eines Rechtsakts der EU.
Die speziellen Rechtsvorschriften werden durch eine Reihe allgemeiner Vorschriften ergänzt.

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Methodenpapiere

Liste der Kernhaushalte 2023

Als Kernhaushalt wird ein öffentlicher Haushalt auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene bezeichnet, wobei der Begriff "Haushalt" hier institutionell, im Sinne von Einheit verwendet wird. Im Schalenkonzept der Finanz- und Personalstatistiken umfassen die Kernhaushalte den Haushalt des Bundes und die Haushalte der Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände und der Sozialversicherung. Die Liste der Kernhaushalte umfasst alle Kernhaushalte, die zum 1. Januar des Berichtsjahres nach dem ESVG 2010 zum Sektor Staat zählen (Ausgaben ab 2018).

"Die Kernhaushalte bilden nach dem Schalenkonzept der Finanz- und Personalstatistiken den inneren Kern. Die mittlere Schale umfasst die Extrahaushalte. Kernhaushalte und Extrahaushalte zusammen bilden den Öffentlichen Gesamthaushalt. Dazu zählen auch die EU-Anteile, die nur dem Aggregat zugeordnet werden können. Die äußere Schale, die zusammen mit dem Öffentlichen Gesamthaushalt als Öffentlicher Bereich bezeichnet wird, enthält alle sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Für nähere Informationen zum Schalenkonzept der Finanzstatistik wird auf den Aufsatz: Rückner, C. : "Integration in den Finanz- und Personalstatistiken" in Wirtschaft und Statistik 11/2011, Seite 1104 ff., verwiesen."

Liste der Extrahaushalte 2023 (Stand: 30.06.2023)

Extrahaushalte sind alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Vorgaben des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010) zum Sektor Staat gehören:

  • Die Einheit wird von den Gebietskörperschaften des Staates (Bund, Länder, Gemein­den/Ge­meinde­verbände) sowie der Sozial­versicherung kontrolliert, das heißt sie ist aus den Kern­haus­halten der staatlichen Ebenen aus­gegliedert, aber die Gebiets­körper­schaften oder die Sozial­versicherungen halten die Mehrheit des Kapitals oder des Stimmrechts der Einheit.
  • Die Einheit wird überwiegend vom Staat finanziert und ist ein Nichtmarktproduzent. Bei Nicht­markt­produ­zenten liegt der Eigen­finanzierungs­grad, das heißt das Verhältnis von Umsatzerlösen zu Produktions­kosten unter 50%. Eine Ausnahme gilt für sogenannte Hilfs­betriebe des Staates, bei denen der Eigen­finanzierungs­grad 50 % und mehr beträgt, die aber mehr als 80 % ihres Umsatzes mit Einheiten des Staates (Kern- und Extra­haushalte) erwirtschaften. Diese Hilfs­betriebe zählen auch zu den Extrahaushalten.

Die Liste der Extrahaushalte umfasst die Einheiten, die zum 30. Juni des Berichtsjahres nach dem ESVG 2010 zum Sektor Staat zählen (Ausgaben ab 2013) .

Für nähere Informationen zur Zuordnung öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen zum Staatssektor wird auf den Aufsatz: Schmidt, P., Heil, N., Schmidt, D., Kaiser, J.: „Die Abgrenzung des Staatssektors in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“ in Wirtschaft und Statistik 01/2017, Seite 35 ff., verwiesen.

Liste der Extrahaushalte 2023

Extrahaushalte sind alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Vorgaben des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010) zum Sektor Staat gehören:

  • Die Einheit wird von den Gebietskörperschaften des Staates (Bund, Länder, Gemein­den/Ge­meinde­verbände) sowie der Sozial­versicherung kontrolliert, das heißt sie ist aus den Kern­haus­halten der staatlichen Ebenen aus­gegliedert, aber die Gebiets­körper­schaften oder die Sozial­versicherungen halten die Mehrheit des Kapitals oder des Stimmrechts der Einheit.
  • Die Einheit wird überwiegend vom Staat finanziert und ist ein Nichtmarktproduzent. Bei Nicht­markt­produ­zenten liegt der Eigen­finanzierungs­grad, das heißt das Verhältnis von Umsatzerlösen zu Produktions­kosten unter 50%. Eine Ausnahme gilt für sogenannte Hilfs­betriebe des Staates, bei denen der Eigen­finanzierungs­grad bei 50 % oder darüber liegt, die aber mehr als 80 % ihres Umsatzes mit Einheiten des Staates (Kern- und Extra­haushalte) erwirtschaften. Diese Hilfs­betriebe zählen auch zu den Extrahaushalten.

Die Liste der Extrahaushalte umfasst die Einheiten, die zum 1. Januar des Berichtsjahres nach dem ESVG 2010 zum Sektor Staat zählen (Ausgaben ab 2013) .

Für nähere Informationen zur Zuordnung öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen zum Staatssektor wird auf den Aufsatz: Schmidt, P., Heil, N., Schmidt, D., Kaiser, J.: „Die Abgrenzung des Staatssektors in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“ in Wirtschaft und Statistik 01/2017, Seite 35 ff., verwiesen.

Liste der Extrahaushalte 2023 - Ergänzung um die reklassifizierten ÖPNV-Einheiten

Die Ergänzung der Liste der Extrahaushalte umfasst die reklassifizierten ÖPNV-Einheiten, die zum 1. Mai 2023 nach dem ESVG 2010 erstmals zum Sektor Staat zählen.

Für nähere Informationen zur Zuordnung öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen zum Staatssektor wird auf den Aufsatz: Schmidt, P., Heil, N., Schmidt, D., Kaiser, J.: „Die Abgrenzung des Staatssektors in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“ in Wirtschaft und Statistik 01/2017, Seite 35 ff., verwiesen.

Liste der sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen 2023 (Stand: 30.06.2023)

Die Liste der sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen umfasst die öffentlichen Einheiten, die zum 30. Juni des Berichtsjahres nach dem ESVG 2010 nicht zum Sektor Staat zählen (Ausgaben ab 2018 finden Sie in der Statistischen Bibliothek).

Liste der sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen 2023

Die Liste der sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen umfasst die öffentlichen Einheiten, die zum 1. Januar des Berichtsjahres nach dem ESVG 2010 nicht zum Sektor Staat zählen (Ausgaben ab 2018 finden Sie in der Statistischen Bibliothek).

Methoden der Finanzstatistiken - Ausgabe 2022

Die öffentliche Finanzwirtschaft umfasst jene (wirtschaftlichen) Aktivitäten, bei denen ein oder beide Partner zur öffentlichen Hand gehören. Die daraus resultierenden Zahlungsvorgänge spiegeln im Wesentlichen die staatlichen Aufgaben wider, deren Umsetzung an finanzielle Ressourcen geknüpft ist.

Die finanzstatistischen Daten der Bundesstatistik zeigen, welche Einnahmen dem Öffentlichen Gesamthaushalt zugeflossen sind, welche Ausgaben damit finanziert wurden und in welchem Umfang auf Fremdmittel (Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich) oder Rücklagen zur Deckung eines etwaigen Finanzierungsdefizits (Ausgaben größer als Einnahmen) zurückgegriffen werden musste. Die Ansprüche an die Qualität der Daten über die öffentlichen Finanzen nehmen aufgrund ihrer Bedeutung stetig zu. Des Weiteren sollen die Daten über die öffentliche Finanzwirtschaft möglichst schnell und aktuell zur Verfügung stehen.