Eine Abwicklungsanstalt ist eine teilrechtsfähige, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung. Ihre wesentliche Aufgabe ist die Stabilisierung von Kreditinstituten beziehungsweise Finanzholding-Gesellschaften, deren Tochterunternehmen und deren Zweckgesellschaften sowie des gesamten Finanzmarktes.