Öffentliche Finanzen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

In einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis Beschäftigte. Hierunter fallen Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter – auch solche in Ausbildung und mit Zeitvertrag, nicht aber Beamtinnen und Beamte. Nicht enthalten sind: Geringfügig Beschäftigte, Personen, die Freiwilligendienste ableisten oder „Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung“ (Ein-Euro-Jobs) wahrnehmen.