Die Doppik in der öffentlichen Verwaltung bezeichnet ein Buchführungssystem, das auf den Prinzipien der kaufmännischen Buchführung nach Handelsgesetzbuch beruht, aber an die Funktionen der öffentlichen Haushaltswirtschaft angepasst ist. Der doppisch basierte Haushalt umfasst die Rechnungslegung zum Erfolgsplan (Erfolgsrechnung) und zum Finanzplan (Finanzrechnung) sowie die Vermögensrechnung (Bilanz).