Der Öffentliche Gesamthaushalt gliedert sich in vier Ebenen:
- Bund
- Länder
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Sozialversicherung
Jede Ebene umfasst den Kernhaushalt und die ihm angehörenden Extrahaushalte, die im Rahmen des Schalenkonzepts zusammengeführt werden. Die Finanzanteile der Europäischen Union (EU-Anteile) werden keiner der vier Ebenen, sondern nur dem Gesamtaggregat zugeordnet.