Öffentliche Finanzen Einmalige Bürgschaften

Bei einmaligen Bürgschaften lässt sich das verbundene Risiko nicht ver­lässlich berechnen, da es keine ver­gleichbaren Fälle gibt. In den Volks­wirtschaftlichen Ge­samt­rechnungen gilt die Gewährung einer ein­maligen Bürgschaft als Eventual­forderung beziehungsweise Eventual­verbindlichkeit und wird nicht als Forderung oder Verbindlichkeit erfasst.