Öffentliche Finanzen Erhebungseinheiten

Hierzu zählen nach § 2 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

  • der Bund sowie die Finanzanteile der Europäischen Union
  • die Länder
  • die Gemeinden und Gemeindeverbände
  • die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit
  • Einrichtungen für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
  • die Deutsche Bundesbank (nur in den Personalstatistiken),
  • öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen einschließlich der Zweckverbände.