Öffentliche Finanzen Finanzvermögen

Das Finanzvermögen des Öffentlichen Gesamthaushalts wird im Rahmen der Finanzvermögenstatistik jährlich zum Stand 31. Dezember erhoben. Neben dem Bestand an Bargeld und Einlagen wird das Vermögen aus Wertpapieren sowie Ausleihungen, Anteilsrechten und sonstigen Forderungen sowie Schuldenerlasse und der Verzicht auf Forderungen im Rahmen der Statistik einbezogen.
Analog zur Erhebung der jährlichen Schulden wird auch in der Finanzvermögenstatistik zwischen dem Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich und Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich unterschieden. Das Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich stellt den (mit dem Schuldenstand) vergleichbaren Indikator über die Finanzvermögenssituation des Öffentlichen Gesamthaushalts dar.
In das Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich werden die Vermögenspositionen Bargeld und Einlagen, Wertpapiere vom nicht-öffentlichen Bereich, Ausleihungen (vergebene Kredite) an den nicht-öffentlichen Bereich, Anteilsrechte an Einheiten außerhalb des Sektors Staat sowie die sonstigen Forderungen einbezogen.